Mietbedingungen

 1. Nicola Herz-Paassen (im folgenden „Vermieterin“ genannt) vermietet das Ferienhaus Seepferdchen (im folgenden „Mietobjekt“) in der Friesenstrasse 55, in 25826 St. Peter-Ording. Das Mietobjekt ist der rechte Hausteil eines Reetdachhauses samt anteiligem Grundstück zur Alleinnutzung. Das Mietobjekt ist wie auf der Homepage unter www.friesenstrasse55.de beschrieben vollständig ausgestattet. Zum Ferienhaus gehören zwei PKW-Abstellplätze auf dem Grundstück. 

2. Die Buchung ist für beide Seiten verbindlich, wenn der Vermieterin ein vom Mieter unterschriebener Mietvertrag vorliegt. Eine im Mietvertrag vereinbarte Anzahlung ist binnen zwei Wochen anzuweisen. 

3. Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag frühestens um 15:00 Uhr und endet am Abreisetag spätestens um 10:00 Uhr. 

4. Die im Mietvertrag aufgeführte Personenzahl darf nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Vermieterin überschritten werden. Die maximale Belegungszahl beträgt 4 Personen. 

5. Tiere sind anzumelden und können auf Nachfrage in den Mietvertrag aufgenommen werden. 

6. Der Mieter zahlt auch dann den vollen Mietpreis, wenn er der Meinung ist, dass das Mietobjekt trotz genauer Beschreibungen nicht seinen Vorstellungen entspricht. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Es wird keine Haftung für Schäden durch höhere Gewalt übernommen. Ein Haftungsausschluss gilt ebenfalls für in dem Mietobjekt abhanden gekommenes Eigentum des Mieters. Für abgestellte Fahrzeuge auf dem zum Mietobjekt gehörenden PKW-Stellplatz wird bei Schäden oder Diebstahl keinerlei Haftung übernommen. 

7. Die Zahlung des vollständigen Mietpreises muss spätestens 2 Wochen vor der Anreise durch Überweisung auf das Konto der Vermieterin eingegangen sein. Nach Zahlungseingang wird dem Mieter kurz vor seiner Anreise ein persönlicher Code für den im Schlüsseltresor hinterlegten Wohnungsschlüssel übermittelt. 

8. Bei Rücktritt vom Mietvertrag ist der entstandene Schaden zu ersetzen, d.h. kann der Mieter den Termin nicht einhalten, sollte er dies möglichst rechtzeitig mitteilen. Bei kurzfristiger Absage sind folgende Gebühren zu zahlen: 30 bis 14 Tage vor Reiseantritt: 50% des Mietpreises; 13 bis 0 Tage vor Reiseantritt: 100% des Mietpreises. 
Die Einnahmen aus einer etwaigen Weitervermietung der Wohnung werden auf die Mietzinsansprüche angerechnet. Der Mietzins reduziert sich für die Tage, an denen eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist, um die ersparten Aufwendungen in Höhe von 10%. Im Falle eines Corona bedingten Lockdowns ist eine kostenlose Storno immer möglich. Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung. 

9. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und ist für alles, was zum Mietobjekt gehört, verantwortlich. Sämtliches Geschirr ist bei Auszug in tadellos gereinigten Zustand zu hinterlassen. Der Mieter ist verpflichtet, alle Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er das Mietobjekt bewohnt, der Vermieterin ( 0172-4015558) unverzüglich zu melden und durch ihn verursachte Schäden der Eigentümerin als Vermieterin zu ersetzen. Das Inventar wird vom Mieter wie vorhanden übernommen. Beanstandungen sind innerhalb von 24 Stunden dem Vermieter zu melden. Nicht gemeldete Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt. 

10. Eine professionellen Endreinigung, die wir gesondert mit 120 Euro in Rechnung stellen, ist obligatorisch. Ein Hund wird pro Buchung mit 50,00 Euro extra abgerechnet. Bedarf das Mietobjekt einer besonderen, ergänzenden Reinigung, wird die zusätzliche Reinigungszeit unter Zugrundelegung des jeweils geltenden Stundensatzes (24,00 €/Std.) berechnet. Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt. Eltern haften für ihre Kinder. 

11. Ein Bettwäsche und Handtücherpaket (2 kleine und ein großes Handtuch) wird für 30,00 €/Person gestellt. 

12. Eine Kurtaxe, entsprechend der Satzung der Gemeinde St. Peter-Ording, ist zusätzlich zu entrichten, die Kurkarten liegen bei Anreise im Haus. 

13. Der Mieter ist während der Mietdauer für eine ordnungsgemäße Müllentsorgung entsprechend den Vorschriften der Gemeinde St. Peter-Ording verantwortlich. Mülltonnen befinden sich am Parkplatz. Bitte auch nur recyclefähigen Müll in die Gelbe Tonne packen! Grün bedeutet in S-H Papier und nicht grünen Abfall. 

14. Auf dem Grundstück des Mietobjekts ist das Grillen über offenem Feuer verboten. Es herrscht ein erhöhtes Brandrisiko. Die Nutzung eines Elektrogrills ist erlaubt. 
Das Abbrennen von sämtlichen pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe zum Mietobjekt ist verboten. Bei Raketen mit Eigenbetrieb ist ein Abstand von mindestens 200 m (gemessen Luftlinie) und bei pyrotechnischen Gegenständen, die nicht Raketen sind, ein Abstand von mindestens 50 m zum Mietobjekt und anderen Reetdachhäusern einzuhalten. Die Vermieterin weist den Mieter darauf hin, dass darüber hinaus das Abbrennen von Feuerwerk in der gesamten Gemeinde St. Peter Ording verboten ist und Verstöße mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

15. Das Laden eines E-Autos ist an einer herkömmlichen Steckdose aus Sicherheits- und Brandschutzgründen unter Reet nicht erlaubt! 

16. Mündliche Abmachungen zum Mietvertrag haben keine Gültigkeit. 

17. Gerichtsstand und Ort des Mahnverfahrens ist Hamburg.